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IT-Sicherheitsgesetz verabschiedet

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Autor: Redaktion

Darüber hinaus werden zur Steigerung der IT-Sicherheit im Internet die Anforderungen an die Anbieter von Telekommunikations- und Telemediendiensten erhöht. Parallel dazu werden die Kompetenzen des BSI und der Bundesnetzagentur (für den Bereich Energie) sowie die Ermittlungszuständigkeiten des Bundeskriminalamtes im Bereich der Computerdelikte ausgebaut. Bei der Abstimmung für den Entwurf des Gesetzes im Bundestag am 12.6 stimmten die Abgeordneten auch einer Reihe von Änderungen zu.
Thema: IT-Sicherheit auf 5. Praxistag Wasserversorgungsnetze
Gerade für die Wasser-Branche wird der Bereich der IT-Sicherheit zunehmend wichtiger, sind doch hier mit ganzen Versorgungsnetzen empfindliche Infrastrukturen mögliche Angriffsziele für Hacker. Deshalb findet auf dem 5. Praxistag Wasserversorgungsnetze, den die 3R in Kooperation mit dem iro am 10.11.2015 in Essen abhält, ein eigener Block “IT-Sicherheit im Bereich Wasserversorgungsnetze” im Vortragsprogramm platz. So wird z.B. anhand erster großer Pilotentests für die IT-Netzsicherheit von Versorgungsunternehmen gezeigt, welche Schwachstellen besonders gefährlich sind und, wie Netze mithilfe verschiedener Verschlüsselungstechniken gegen mögliche Angriffe geschützt werden können.
Entsprechende Branchen-Verbände wie der DVGW arbeiten bereits seit 2014 im Branchenarbeitskreis Wasser und im Branchenarbeitskreis Energie innerhalb des UP KRITIS (BSI) mit und begleiten die untergesetzlichen Umsetzungsmaßnahmen.
VKU begrüßt Gesetz
Auf Seiten der kommunalen Unternehmen wird durch den VKU begrüßt, dass der Gesetzgeber bundesweit einheitliche Vorgaben schaffen möchte, die die Sicherheit informationstechnischer Systeme insbesondere von Betreibern Kritischer Infrastrukturen erhöhen.
Dazu VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: “Wir begrüßen, dass der Gesetzgeber die systemrelevanten Infrastrukturen stärker in die Verantwortung nimmt, dabei jedoch den Besonderheiten der tangierten Infrastrukturen wie der Wasserver- und Abwasserentsorgung, der Energieversorgung und auch der Telekommunikation Rechnung trägt.” Gerade für die kleinteilige kommunale Wasserwirtschaft sei eine solche sachgemessene Abgrenzung sachgerecht. Aus Sicht der kommunalen Unternehmen sei es sinnvoll, dass nun auch die Hersteller informationstechnischer Systeme stärker in die Pflicht genommen würden. Dadurch erhielten die kommunalen Unternehmen, die kritische Infrastrukturen betreiben, eine größere Rechtssicherheit.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Sicherheit in der Informationstechnik.

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