Vorwort
Dieses Arbeitsblatt wurde vom Projektkreis „GW 11“ im Technischen Komitee „Außenkorrosion“ erarbeitet.
Die im März 2007 erschienene europäische Norm DIN EN 15257 „Kathodischer Korrosionsschutz – Qualifikation und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal“, machte es erforderlich, die Ausgabe vom Juli 2006 zu überarbeiten. Die Minimierung des Prüfungsaufwandes für die Fachfirmen und Erhöhung der Qualität soll durch die erneute Überarbeitung und eine bessere Abstimmung mit dem DVGW-Arbeitsblatt GW 11 erreicht werden.
Folgende Punkte standen bei der Überarbeitung im Fokus:
- Erhöhung der Qualität der überprüften Fachfirmen
- Anpassung der Tätigkeitsfelder gemäß DIN EN 15257
- kein erheblicher zusätzlicher Aufwand für die Fachfirmen
Die von DVGW und Fachverband Kathodischer Korrosionsschutz (fkks) wieder gemeinsam erarbeitete Fassung enthält im Wesentlichen die formalen, personellen und sachlichen Voraussetzungen für Fachfirmen im Bereich des kathodischen Korrosionsschutzes.
Die Unterteilung der Tätigkeiten nach unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern wurde in der letzten Fassung erstmals getätigt und hat sich in der Praxis bewährt. Deswegen wurde dies auch in dieser Fassung beibehalten. Auf Grund der besseren Abstimmung mit DIN EN 15257 wurden die Tätigkeitsfelder jedoch geringfügig modifiziert.
Das DVGW-Arbeitsblatt GW 11 ist als Ergänzung zur DIN EN 15257 zu sehen. Im Rahmen der Präqualifikation, gemäß Vergaberichtlinien, ist die Leistungsfähigkeit der Fachfirmen zu überprüfen. Dies wird durch die Anwendung der DIN EN 15257 allein nicht sichergestellt. Ebenso werden Fachkenntnisse des nationalen Regelwerkes durch die DIN EN 15257 nicht berücksichtigt.
Im Vorfeld der Erstellung der Präqualifikationsanforderungen findet der Auftraggeber im DVGW-Arbeitsblatt GW 11 ein Hilfsmittel, welches für den Bereich KKS bereits zusammengefasst den Nachweis der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit erbringt. Dies beinhaltet insbesondere:
- Referenzen
- technische Ausrüstung
- das für die Leitung und Aufsicht vorgesehene Personal
- andere, insbesondere für die Prüfung der Fachkunde geeignete Nachweise
Weiterhin werden Kriterien wie die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, sicherheitstechnische Anforderungen und der Nachweis der Haftpflichtversicherung einbezogen. Zudem wird von den KKS-Fachfirmen ein Qualitätsmanagementsystem verlangt.
Dieses Arbeitsblatt ersetzt das DVGW-Arbeitsblatt GW 11:2006-07.
Änderungen
Gegenüber DVGW-Arbeitsblatt GW 11:2006-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a)