Grundlage für das gegenseitige Entgegenkommen ist in erster Linie die gemeinsame Auffassung, dass man den europäischen Gedanken auch im Bereich der Zertifizierung von Produkten der Gas- und Wasserinstallation voranbringen will, andererseits gewisse Qualitätsmaßstäbe für Produkte in Kontakt mit Trinkwasser innereuropäisch Berücksichtigung finden müssen. Auf der Basis der Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) wird der DVGW sein technisches Regelwerk demnächst anpassen.
Trotz der durch die Grundsatzentscheidung des EuGH maßgeblich geänderten Rechtslage wäre die weitere Durchführung des Rechtsstreits für beide Seiten mit erheblichen rechtlichen und faktischen Risiken verbunden gewesen. Der DVGW-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Gerald Linke äußert sich wie folgt: „Die Qualität von Produkten im Kontakt mit Trinkwasser ist ein wichtiger Grundpfeiler einer einwandfreien Wasserversorgung in Deutschland und Europa. Der DVGW wird sich mit seinen Partnern zukünftig darauf konzentrieren, dass dieses hohe Gut der Daseinsvorsorge europaweit Beachtung findet und sich so für den Schutz des Verbrauchers einsetzen.“
Manuela Bonetti von FRA.BO hierzu: „FRA.BO hat für die gesamte Branche der produktherstellenden Industrie mehr Rechtssicherheit geschaffen. Wir freuen uns, dass bestätigt wurde, dass die Berücksichtigung der Warenverkehrsfreiheit einerseits und die Qualität von Produkten andererseits nicht im Widerspruch stehen müssen.“
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