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Die Europäische Kommission will möglicherweise ihren Vorschlag für eine Bodenschutzrahmenrichtlinie zurücknehmen und die Aarhus-Konvention stoppen. Das geht aus einer Ankündigung des Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso hervor, in der er mögliche Maßnahmen vorstellt, die die Kommission im Rahmen des sogenannten REFIT-Programms (Regulatory Fitness and Performance Programme) erarbeitet hat. Mit dem Programm will die Europäische Kommission Rechtsvorschriften vereinfachen und den bürokratischen Aufwand in einigen Bereichen verkleinern. Nun wurde deutlich, dass die geplanten Änderungen auch zu Lasten des Umweltschutzes und der Bürgerrechte ausfallen könnten. Obwohl die Kommission bisher eine EU-weite Bodenschutzrahmenrichtlinie für notwendig erachtete, um das Problem der zunehmenden Degradierung europäischer Böden anzugehen, erwägt sie nun offenbar, ihren Vorschlag über eine Richtlinie von 2006 zurückzunehmen. In der Mitteilung der Kommission heißt es, es bestünden kaum Möglichkeiten, den Richtlinienvorschlag durchzusetzen, da er im Mitentscheidungsverfahren blockiert sei. Erst im Sommer haben sich das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten allerdings darauf geeinigt, die Forderung nach einem gesetzlichen Rahmen für den Bodenschutz in das 7. Umweltaktionsprogramm aufzunehmen. Der NABU warf Barroso vor, er traue sich vor allem angesichts des Widerstands der Bundesregierung nicht, die Richtlinie auf den Weg zu bringen. Auch das Europäische Umweltbüro (EEB) zeigte sich bestürzt über den möglichen Rückschritt in der Bodenpolitik. Angesichts des kürzlich veröffentlichten IPCC-Berichts, der unter anderem die Nahrungssicherheit durch den Klimawandel gefährdet sieht, sei die Kommissionsankündigung nicht nachvollziehbar. Die Kommission zieht zudem in Betracht, eine 2003 vorgeschlagene Richtlinie zum Zugang zu Gerichten in Umweltbelangen wieder zurückzuziehen. Damit würde sie eine Umsetzung der Aarhus-Konvention verhindern. Gleichzeitig hieß es in der Mitteilung jedoch, man arbeite an einem Alternativvorschlag. Jeremy Wates, Generalsekretär des EEB, sagte, ein Rückzug bei der Richtlinie von 2003 sei nur zu rechtfertigen, wenn die Kommission tatsächlich innerhalb der nächsten Monate einen neuen Vorschlag vorlegen würde. Dass Barosso bei Verbesserungen der Klagerechte von BürgerInnen und Verbänden im Umweltbereich zurückrudert, ist nach Ansicht des NABU ein schlechtes Signal für den Umweltschutz sowie die Partizipationsmöglichkeiten der BürgerInnen in der EU. NABU-Präsident Olaf Tschimpke sagte: „Der Umweltschutz ist einer der Bereiche, in dem die Bürger am meisten Vertrauen in die EU setzen und mehr Engagement fordern, nicht weniger.“ [vm]

Aus für Bodenschutzrahmenrichtlinie?

Kategorie:
Autor: Redaktion

Die Europäische Kommission will möglicherweise ihren Vorschlag für eine Bodenschutzrahmenrichtlinie zurücknehmen und die Aarhus-Konvention stoppen.

Das geht aus einer Ankündigung des Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso hervor, in der er mögliche Maßnahmen vorstellt, die die Kommission im Rahmen des sogenannten REFIT-Programms (Regulatory Fitness and Performance Programme) erarbeitet hat. Mit dem Programm will die Europäische Kommission Rechtsvorschriften vereinfachen und den bürokratischen Aufwand in einigen Bereichen verkleinern. Nun wurde deutlich, dass die geplanten Änderungen auch zu Lasten des Umweltschutzes und der Bürgerrechte ausfallen könnten.

Obwohl die Kommission bisher eine EU-weite Bodenschutzrahmenrichtlinie für notwendig erachtete, um das Problem der zunehmenden Degradierung europäischer Böden anzugehen, erwägt sie nun offenbar, ihren Vorschlag über eine Richtlinie von 2006 zurückzunehmen. In der Mitteilung der Kommission heißt es, es bestünden kaum Möglichkeiten, den Richtlinienvorschlag durchzusetzen, da er im Mitentscheidungsverfahren blockiert sei. Erst im Sommer haben sich das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten allerdings darauf geeinigt, die Forderung nach einem gesetzlichen Rahmen für den Bodenschutz in das 7. Umweltaktionsprogramm aufzunehmen.

Der NABU warf Barroso vor, er traue sich vor allem angesichts des Widerstands der Bundesregierung nicht, die Richtlinie auf den Weg zu bringen. Auch das Europäische Umweltbüro (EEB) zeigte sich bestürzt über den möglichen Rückschritt in der Bodenpolitik. Angesichts des kürzlich veröffentlichten IPCC-Berichts, der unter anderem die Nahrungssicherheit durch den Klimawandel gefährdet sieht, sei die Kommissionsankündigung nicht nachvollziehbar.

Die Kommission zieht zudem in Betracht, eine 2003 vorgeschlagene Richtlinie zum Zugang zu Gerichten in Umweltbelangen wieder zurückzuziehen. Damit würde sie eine Umsetzung der Aarhus-Konvention verhindern. Gleichzeitig hieß es in der Mitteilung jedoch, man arbeite an einem Alternativvorschlag. Jeremy Wates, Generalsekretär des EEB, sagte, ein Rückzug bei der Richtlinie von 2003 sei nur zu rechtfertigen, wenn die Kommission tatsächlich innerhalb der nächsten Monate einen neuen Vorschlag vorlegen würde.

Dass Barosso bei Verbesserungen der Klagerechte von BürgerInnen und Verbänden im Umweltbereich zurückrudert, ist nach Ansicht des NABU ein schlechtes Signal für den Umweltschutz sowie die Partizipationsmöglichkeiten der BürgerInnen in der EU. NABU-Präsident Olaf Tschimpke sagte: „Der Umweltschutz ist einer der Bereiche, in dem die Bürger am meisten Vertrauen in die EU setzen und mehr Engagement fordern, nicht weniger.“ [vm]

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