Das Arbeitsblatt G 491 “Gas-Druckregelanlagen für Eingangsdrücke bis einschließlich 100 bar; Planung, Fertigung, Errichtung, Prüfung, Inbetriebnahme und Betrieb”, das in der Fassung Juli 2010 vorliegt, wird durch ein Beiblatt ergänzt, das im Januar 2014 als Entwurf mit Einspruchsfrist veröffentlicht wurde. Wesentlicher Gegenstand ist ein neuer, normativer Anhang zum Arbeitsblatt G 491, in dem die Prüfanforderungen an mobile Gas-Druckregelanlagen bei der erstmaligen Errichtung und bei der Aufstellung an einem neuen Aufstellungsort beschrieben werden.
Mobile Gas-Druckregelanlagen sind Gas-Druckregelanlagen für Eingangsdrücke bis einschließlich 100 bar nach DVGW-Arbeitsblatt G 491, die dazu bestimmt sind, nicht dauerhaft an einem stationären Einsatzort betrieben zu werden. Die Prüfung von mobilen Gas-Druckregelanlagen und die Ausstellung von Bescheinigungen nach Gashochdruckleitungsverordnung für diese Anlagen wurden in der Vergangenheit mehrfach mit den Aufsichtsbehörden diskutiert. Eine Festlegung im DVGW-Regelwerk, wie mit diesen Anlagen im Zuge der erstmaligen Prüfung nach der Herstellung sowie bei der Aufstellung an einem neuen Aufstellungsort zu verfahren ist, gibt es bisher nicht.
Festlegungen zu Betrieb und Instandhaltung mobiler Gas-Druckregelanlagen werden in das Arbeitsblatt G 495 “Gasanlagen ‑ Betrieb und Instandhaltung” aufgenommen, das derzeit überarbeitet wird. Darüber hinaus werden mit dem 1. Beiblatt zum Arbeitsblatt G 491 die Anforderungen aus der Verordnung über Gashochdruckleitungen, die im Anhang G des Arbeitsblattes G 491 erläutert werden, an die im Jahr 2011 neu veröffentlichte Verordnung angepasst.