Dieses Arbeitsblatt behandelt allgemeine Richtlinien und Maßnahmen zur Vermeidung von Zündgefahren an Isolierstücken und zur Sicherstellung eines kathodischen Korrosionsschutzes in explosionsgefährdeten Bereichen. Es ist anwendbar auf Stationen von Erdgas-Leitungssystemen und – unter Beachtung der jeweils gültigen Vorschriften (z. B. TRbF, TRBS, TRGS, BetrSichV) – sinngemäß auch für andere Produktleitungen.
Isolierstücke dienen der elektrischen Trennung von Rohrleitungsanlagen – z. B. zur Sicherstellung des kathodischen Korrosionsschutzes (Trennung KKS-geschützter Anlagen vom geerdeten Stationssystem), zur elektrischen Aufteilung längerer Rohrleitungssysteme an Eigentums- bzw. KKS-Schutzbereichsgrenzen oder – in selteneren Fällen – zur elektrischen Aufteilung hochspannungsbeeinflusster Rohrleitungsabschnitte. Die elektrische Trennung besteht bis zur Durchschlagfestigkeit des Isolierstücks. Diese Durchschlagfestigkeit kann – z. B. in Abhängigkeit von dem durchströmenden Medium, der Einbaulage und den äußeren atmosphärischen Einflüssen – unter Umständen auch mit zunehmender Betriebsdauer abnehmen. Es ist aber davon auszugehen, dass blitzbedingte Überspannungen infolge eines Einschlages in exponierte Teile einer Pipelineanlage zu einer Überbeanspruchung der Durchschlagfestigkeit von Isolierstücken führen können. Bei Isolierstücken kathodisch geschützter Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind zur Vermeidung von Zündgefahren besondere Vorkehrungen zu treffen. Solche Gefahren können infolge Funkenbildung durch elektrische Anlagen oder durch Blitzeinwirkungen entstehen. Des Weiteren sind Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des kathodischen Korrosionsschutzes erforderlich.
Die erste Neufassung der diesem Arbeitsblatt zugrunde liegenden AfKEmpfehlung entstand aus der Ausgabe Februar 1986 aufgrund von Vorschlägen aus der Praxis. In der Neufassung wird auch auf Prüfungen von Trennfunkenstrecken eingegangen, und es werden Hinweise zur Auswahl der am vorgesehenen Einsatzort geeigneten Funkenstrecke gegeben. Die Textpassagen hinsichtlich der Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag bei der Errichtung kathodischer Korrosionsschutzanlagen wurden in das Arbeitsblatt nicht übernommen; zu diesem Themengebiet sei auf die AfK-Empfehlung Nr. 6 verwiesen.