Das technische Komitee G-TK-1-10 “Außenkorrosion” hat die Überarbeitung des DVGW-Arbeitsblattes GW 15 “Nachumhüllungen von Rohrleitungen, Armaturen und Formstücken -Qualifikationsanforderungen an Umhüller” abgeschlossen. Um den neu entstandenen Normen auf internationaler und nationaler Ebene gerecht zu werden, wurde die Anpassung des DVGW-Arbeitsblattes notwendig. Es beinhaltet die Anforderungen an die Qualifikation von Umhüllern. Die Werksumhüllung von Rohren erfordert eine sachgerechte Nachumhüllung von unbeschichteten Rohrverbindungen, Bauteilen und Fehlstellen auf der Baustelle. Für Nachumhüllungen stehen verschiedene Umhüllungsmaterialien zur Verfügung. Die Nachumhüllung auf der Baustelle erfordert vom Umhüller sowohl Sachkunde über die Umhüllungsmaterialien als auch die Fähigkeit zur fachgerechten Anwendung dieser Materialien.
Die Anwendung dieses Arbeitsblattes stellt sicher, dass die Schulung und Prüfung der Umhüller nach einheitlichen Verfahren und Inhalten durchgeführt wird und Umhüller nach bestandener Prüfung die für eine qualitätsgerechte Ausführung und Kontrolle der Arbeiten erforderliche Fachkenntnis und Handfertigkeit besitzen.
Der Anwender hat zudem die Möglichkeit, sich zu spezialisieren. Zusätzlich zu den allgemein erforderlichen Grundlagen kann optional aufbauend eine weitergehende Spezialisierung für bestimmte Nachumhüllungsmaterialien erfolgen.
Gegenüber DVGW-Arbeitsblatt GW 15:2007-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
– Der Inhalt wurde aktualisiert.
– Anforderungen an die Ausbildungsstätten werden erstmalig festgelegt.
– Die Prüfungsordnung zur Ausbildung wurde aktualisiert.
– Anforderungen an Ausbilder werden benannt.
– Möglichkeiten des Nachweises der Qualifikation: Beispielsweise wurden bisher von den Ausbildungsstätten sogenannte Umhüllerausweise ausgestellt. Dabei wurde die vollständige Einhaltung der Anforderungen der Bildungsstätte geprüft. Dies ist im neuen Arbeitsblatt nicht zwingend gegeben, kann aber weiterhin so praktiziert werden. Die Form des Nachweises wird freigestellt.