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Die Europäische Kommission hat heute auf klare Regeln für den Umwelt- und Gesundheitsschutz bei der Nutzung der „Fracking“-Technik zur Förderung von Schiefergas verzichtet und stattdessen lediglich unverbindliche Mindestanforderungen formuliert. „Wir sind enttäuscht. Für uns bedeutet das einen Rückschlag für den europäischen Gewässerschutz“, sagt Michael Beckereit, Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), dessen Mitglieder rund 80 Prozent aller Deutschen mit Trinkwasser versorgen. „Die Europäische Kommission hat eine große Chance verpasst, für einen besseren Schutz der Trinkwasserressourcen zu sorgen“, so Beckereit weiter. Der Blick der kommunalen Wasserwirtschaft richtet sich jetzt wieder verstärkt auf die Bundesregierung. Zumindest für Deutschland müssen nun schnellstmöglich klare Regelungen geschaffen werden, die bei der Anwendung der Fracking-Technik zur Förderung unkonventioneller Gasvorkommen den Schutz der Trinkwasserressourcen an die erste Stelle setzen, so Beckereit. Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag ein klares Bekenntnis zum absoluten Vorrang von Trinkwasser und Gesundheit formuliert und zügige gesetzgeberische Aktivitäten angekündigt. Beckereit: „Das heutige Zurückweichen der Europäischen Kommission muss der Startschuss für die Bunderegierung sein.“ Dass gesetzgeberisches Handeln erforderlich ist, unterstreicht auch das laufende Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes (UBA). Während der Präsentation des heute in Berlin vorgestellten Forschungsstandes verwiesen die UBA-Gutachter auf die bestehenden Wissenslücken bei der Schiefergasförderung und Risiken. Der Ausschluss wassersensibler Gebiete sei daher notwendig.   Umfrage zu Fracking: 79 Prozent der Deutschen sprachen sich in einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag des VKU (2013) dafür aus, die Förderung unkonventioneller Erdgasvorkommen mittels Fracking-Technologie nur unter sehr strengen gesetzlichen Umweltauflagen zuzulassen. Nur 14 Prozent bevorzugen weniger strenge Gesetze, um diese Energiequelle möglichst gut nutzen zu können.

EU will nur unverbindliche Mindestanforderungen beim Fracking

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Thema:
Autor: Redaktion

Die Europäische Kommission hat heute auf klare Regeln für den Umwelt- und Gesundheitsschutz bei der Nutzung der „Fracking“-Technik zur Förderung von Schiefergas verzichtet und stattdessen lediglich unverbindliche Mindestanforderungen formuliert. „Wir sind enttäuscht. Für uns bedeutet das einen Rückschlag für den europäischen Gewässerschutz“, sagt Michael Beckereit, Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), dessen Mitglieder rund 80 Prozent aller Deutschen mit Trinkwasser versorgen. „Die Europäische Kommission hat eine große Chance verpasst, für einen besseren Schutz der Trinkwasserressourcen zu sorgen“, so Beckereit weiter.
Der Blick der kommunalen Wasserwirtschaft richtet sich jetzt wieder verstärkt auf die Bundesregierung. Zumindest für Deutschland müssen nun schnellstmöglich klare Regelungen geschaffen werden, die bei der Anwendung der Fracking-Technik zur Förderung unkonventioneller Gasvorkommen den Schutz der Trinkwasserressourcen an die erste Stelle setzen, so Beckereit. Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag ein klares Bekenntnis zum absoluten Vorrang von Trinkwasser und Gesundheit formuliert und zügige gesetzgeberische Aktivitäten angekündigt. Beckereit: „Das heutige Zurückweichen der Europäischen Kommission muss der Startschuss für die Bunderegierung sein.“
Dass gesetzgeberisches Handeln erforderlich ist, unterstreicht auch das laufende Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes (UBA). Während der Präsentation des heute in Berlin vorgestellten Forschungsstandes verwiesen die UBA-Gutachter auf die bestehenden Wissenslücken bei der Schiefergasförderung und Risiken. Der Ausschluss wassersensibler Gebiete sei daher notwendig.

 

Umfrage zu Fracking:
79 Prozent der Deutschen sprachen sich in einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag des VKU (2013) dafür aus, die Förderung unkonventioneller Erdgasvorkommen mittels Fracking-Technologie nur unter sehr strengen gesetzlichen Umweltauflagen zuzulassen. Nur 14 Prozent bevorzugen weniger strenge Gesetze, um diese Energiequelle möglichst gut nutzen zu können.

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